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Spezial

Film- und Videoprint: Filmbestand gerettet / Rechteinhaber bitte melden!

vom 11.11.2014

(12.06.14) In den letzten Tagen ist viel darüber geredet und geschrieben worden, und wer wollte, konnte es sogar in der „Abendschau“ des rbb-Fernsehens verfolgen: vorbildlich organisiert von Thorolf Lipp und Martina Kleinert und finanziell unterstützt von der Filmförderungsanstalt hat die AG DOK in den letzten Tagen die Filmbestände des untergegangenen Berliner Filmkopierwerks Film- und Videoprint gerettet und in ein Außenlager des Bundesarchivs gebracht. Die – teilweise turbulente – Vorgeschichte der Aktion ist hier nachzulesen.

Ja, und? – so werden die Kinder des digitalen Zeitalters jetzt fragen – was geht das die AG DOK an? Nun: weil Film- und Videoprint in Deutschland konkurrenzlos billig war, haben manche AG DOK-Kollegen ihre Filme dort bearbeiten lassen. Sie haben beim Konkurs des Unternehmens im Jahr 2006 den Verband um Unterstützung gebeten, und die meisten von ihnen haben sich über all die Jahre hinweg auch in Zeiten des Stillstands geduldig und zuversichtlich von uns vertreten lassen.

Nachdem das Material nun erst einmal gesichert ist, kommt der nächste Schritt: die betroffenen Rechte-Inhaber müssen sich – soweit noch nicht geschehen – bei uns melden und ihre Ansprüche (unter Angabe der Projekt- bzw. Arbeitstitel) bei uns anmelden. Und wir müssen wissen, was mit dem betreffenden Material nach seiner Auffindung geschehen soll: wollen die Eigentümer es zu Hause auf den Kleiderschrank oder in den Keller legen (dann hätte man es auch gleich in Kreuzberg lassen können) – oder wollen sie nicht lieber einen Depositalvertrag mit dem Bundesarchiv unterschreiben, den wir bereits vor einigen Jahren einmal an alle verschickt haben, die wir aber auf Anfrage gerne noch einmal zur Verfügung stellen. Doch auch dann stellt sich die Frage, was aufgehoben werden muss: nur das Negativ, oder auch das Ausgangsmaterial und die Schnittreste? Fragen, die in den nächsten Wochen und Monaten zu beantworten sein werden. 

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