
AG DOK - Arbeitsgemeinschaft Dokumentarfilm e.V.
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8.4 Koproduktion mit einem deutschen Sender
Die Eckpunkte für einen Koproduktionsvertrag mit einem deutschen Sender werden in der Regel zunächst in einem Kalkulationsgespräch geklärt. Die dort besprochenen Eckdaten werden seitens des Senders schriftlich in einem Protokoll oder Eckdatenpapier festgehalten, die auch dem Koproduzenten überlassen von ihm gegengezeichnet werden. Der Vertragsentwurf wird danach immer vom Sender erstellt. Der Koproduzent hat dann meist nur noch wenige Möglichkeiten, diesen Vertragsentwurf zu ändern.
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Letzte Aktualisierung 26.06.2017