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Mediationsverfahren: AG DOK kooperiert mit WIPO

vom 01.12.2015

Verletzte Urheberrechte, nicht beglichene Honorarforderungen, Unstimmigkeiten bei der Vertragsauslegung: juristische Fallstricke lauern im Dokumentarfilmbereich überall, und entsprechend munter wird in der Branche auch gestritten. Im Einzelfall kann das sehr teuer werden, denn Erfolgsgarantien gibt es vor Gericht bekanntlich nicht.

Die AG DOK bietet ihren Mitgliedern deshalb De-Eskalationstrategien auf höchstem juristischem Niveau: um die Qualität und die Akzeptanz ihrer bereits seit einiger Zeit zur Streitschlichtung empfohlenen Mediationsverfahren zu steigern, hat die Arbeitsgemeinschaft Dokumentarfilm /AG DOK hat jetzt mit der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) eine Mediationsvereinbarung getroffen.

Mitglieder des Verbandes können sich im Streitfall an die AG DOK wenden und um Durchführung einer Mediation bitten. Es wird dann ein Mediator bestimmt, bzw. es wird mit Hilfe der WIPO ein geeigneter Mediator gesucht, eine Mediationsvereinbarung unterschrieben und das Procedere mit den Parteien abgestimmt.
Die WIPO ist eine im geistigen Eigentum spezialisierte UN-Organisisation, die Durchführung erfolgt anhand der speziell für Medienstreitigkeiten angepassten Regelungen.
Die Kosten solcher Mediationsverfahren richten sich nicht nach Streitwert, sondern nach Stundenaufwand. Als pauschale Schätzung wird ein Aufwand von etwa 1.100 EUR veranschlagt. Darin ist eine kleine Verwaltungspauschale für die WIPO und das Mediationshonorar enthalten. Einen Teil dieser Kosten übernimmt zudem die AG DOK im Zuge ihres Rechtsberatungsangebots.

Das dürfte auf jeden Fall günstiger sein als ein Gerichtsverfahren, denn schon für die erste Instanz einer "einfachen" Zahlungsklage über 5.000 Euro spuckt der im Netz verfügbare Prozesskostenrechner ein Prozessrisiko in Höhe von 2.300 EUR aus. Wenn die Sache schief geht, ist das Geld weg, und wenn das Verfahren in die zweite Instanz gehen sollte, kommen nochmal 2.700 Euro dazu. Mal ganz abgesehen von dem damit verbundenen Zeitaufwand und dem unvermeidlichen Nervenkrieg. Um zwei Instanzen zu erledigen, vergehen zwischen zwei und drei Jahren.

Dagegen ist ein Mediationsverfahren nicht allein die kostengünstigere und die schnellere Variante - der Vorteil einer Mediation liegt auch darin, dass die Parteien gemeinsam mit dem Mediator den zeitlichen Rahmen bestimmen. Während die mündliche Verhandlung vor dem Richter über die Zahlungsklage öffentlich ist, also jeder Interessierte sich in den Gerichtssaal setzen kann, ist die Mediation zudem vertraulich, alle Beteiligten unterzeichnen eine Vertraulichkeitserklärung (Art. 15). Wenn sie erfolgreich verläuft, unterzeichnen die Parteien einen Vergleich oder eine Abschlusserklärung, die auch notariell beurkundet werden kann.

Mitglieder und Mitgliedsfirmen, die sich für dieses Angebot interessieren, mögen sich mit der AG DOK-Geschäftsstelle in Verbindung setzen.

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