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Medienpolitik

Mehr Geld von der VFF!

vom 01.12.2014

Vom Ausschüttungsjahr 2012 an bekommen die Hersteller dokumentarischer Auftragsproduktionen von der Verwertungsgesellschaft der Film- und Fernsehproduzenten (VFF) deutlich mehr Geld.
Wurden Dokumentarfilme und Dokumentationen im Verteilungsplan der VFF bislang wie alle anderen "nichtfiktionalen Programme" nur mit bescheidenen 100 Prozent bewertet, beschloss der Beirat der VFF jetzt eine Verdoppelung dieses Wertes - und damit auch der Ausschüttungen. Allerdings nur dann, wenn die Produzenten im Zuge ihrer jährlichen Kontrollmeldung "wahrheitsgemäß" angeben, dass es sich bei ihren Filmen um dokumentarische Produktionen handelt.

Vor einem Jahr hatte die VFF schon einmal ihren Verteilungsplan geändert und den Auftragsproduzenten statt der bis dahin üblichen 50 nunmehr 85 Prozent der Produzentenerlöse zugesprochen. Jede Produktionsfirma -gleichgültig, ob sie dokumentarisches oder fiktionales Programm anbietet, kann sich seitdem über einen Zuschlag von 70 Prozent auf ihre VFF-Erlöse freuen. In der Summe handelt es sich dabei um mehrere hunderttausend Euro, wenn nicht gar um einen Millionenbetrag, der Jahr für Jahr den Sendern weggenommen und den Produktionsfirmen zugeschlagen wird.

Sowohl die Verschiebung der Ausschüttungs-Summen zu Gunsten der unabhängigen Filmhersteller als auch die eingangs erwähnte Aufwertung des Dokumentarfilms sind Ergebnisse einer elf (!) Jahre dauernden Auseinandersetzung der AG DOK mit der Verteilungspraxis der VFF. Höhepunkt und zugleich Durchbruch war dabei die  von unserem Vertragsanwalt Christlieb Klages durchgefochtene Klage gegen die so genannte VFF-Klausel, die wir sowohl vor dem Landgericht Leipzig als auch vor dem Oberlandesgericht Dresden in vollem Umfang gewonnen haben. Erst dadurch wurde der Weg zur Änderung des Verteilungsplans frei. Ein von uns unterstütztes Folgeverfahren vor dem Landgericht München ging inzwischen mit einem Vergleich zu Ende, der unter anderem die zusätzliche Aufwertung des  Dokumentarfilms zum Gegenstand hatte. Dank gebührt in diesem Zusammenhang unserem Kollegen Frank Zwecker, der "seinen" Fall für diese Musterklage zur Verfügung  stellte. Von den Resultaten profitiert jetzt die gesamte Branche.

Diese Erfolge zeigen wieder einmal, wie wichtig ein starker Berufsverband ist: keine einzelne Produktionsfirma hätte es sich leisten können, eine solche Auseinandersetzung zu führen und sie bis zum Ende durchzustehen. Zugleich wird deutlich: die Beitragszahlung an die AG DOK ist eine Investition, die sich lohnt! Spätestens auf der nächsten Tantiemen-Abrechnung der VFF lässt sich dieser Vorteil dann sogar auf Heller und Cent beziffern.

Wir würden uns freuen, wenn möglichst viele unserer Mitglieder diese Informationen zum Anlass nehmen, ihnen bekannte Produzenten auf die Arbeit der AG DOK hinzuweisen und sie für eine Mitgliedschaft zu werben. Ein spezielles Anschreiben dazu kann in der Geschäftsstelle angefordert werden.


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