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Pressemitteilung

AG DOK rettet ein Stück Zeit- und Filmgeschichte

vom 21.10.2014

20.000 Filmdosen des Kreuzberger Filmkopierwerks Film- und Videoprint ins Bundesarchiv überführt

Am Mittwoch, 4. Juni, begann in Berlin-Kreuzberg die Räumung. Diesmal allerdings nicht in einem autonom besetzten Haus, sondern im Keller eines früheren Fabrikgebäudes in der Schlesischen Straße 29/30, wo seit mehr als sechs Jahren über 20.000 Filmbüchsen und Tonbandkartons vom Zahn der Zeit zerfressen werden. Das Filmlager des ehemaligen Filmkopierwerks Film- und Videoprint, seit dem Konkurs des Unternehmens im Jahre 2008 Sorgenkind und juristischer Zankapfel gleichermaßen, wird in einer von der AG Dokumentarfilm organisierten Aktion ausgeräumt und komplett in ein Außenlager des Bundesarchivs nach Berlin-Wilhelmshagen verfrachtet. Ausführendes Unternehmen ist eine Berliner Umzugs-Firma, die Projektleitung liegt bei AG DOK-Vorstandsmitglied Dr. Thorolf Lipp, der die Rettungsaktion zugleich als Prüfstein dafür sieht, wie die Bundesrepublik Deutschland mit ihrem filmkulturellen Erbe umgeht. Denn obwohl die Gefährdung der wertvollen Original-Negative durch unsachgemäße Lagerung von Anfang an erkennbar war, dauerte es mehr als sechs Jahre, bis eine Gesamt-Lösung für den Kopierwerks-Bestand gefunden wurde. Und diese Lösung ist ausschließlich der Initiative des Dokumentarfilmverbands zu verdanken.


In dieser Zeit war das Berliner Kopierwerk Film- und Videoprint Anlaufstelle für Filmemacher und Produzenten mit schmalem Budget: Experimentalfilme, Studentenfilme und vor allem viele Dokumentarfilmproduktionen wurden in den Laborräumen in der Schlesischen Straße entwickelt, kopiert und optisch nachbearbeitet. Manche möglicherweise schon vergessene Erstlingsarbeit heute namhafter Regisseurinnen und Regisseure dürfte darunter sein. Aber auch Serienkopien bekannter und weniger bekannter Kinofilme und Sumpfblüten der Sex- und Schmuddelwelle der frühen siebziger Jahre ratterten durch die Kopiermaschinen von Film- und Videoprint. Als die Hausverwaltung des früheren Kopierwerksgeländes zu Beginn dieses Jahres angekündigte, sie werde den gesamten Lagerbestand auf die Müllkippe fahren lassen, kam endlich Bewegung in die Sache. In Kooperation mit dem Bundesarchiv, das geeignete Lagerräume zur Verfügung stellte, und mit finanzieller Hilfe der Filmförderungsanstalt (FFA) organisierte die AG DOK die Auslagerung des Filmbestands. Freiwillige Helfer des Verbands unterstützen die Umzugs-Profis beim Registrieren und Katalogisieren der mehr als 20.000 Film- und Tonrollen aus mehr als 30 Jahren Kopierwerksgeschichte seit den frühen siebziger Jahren.

Bis zum 29. Januar 2008. Denn an diesem Tag stellte das Amtsgericht Charlottenburg die durch Auftragsrückgänge überschuldete Firma unter Insolvenzverwaltung. Die Digitalisierungswelle hatte ein frühes Opfer gefunden.


Erster Schritt war deshalb ein juristisches Gutachten. Rechtsanwalt Schardt wies nach, dass die eingelagerten Filme natürlich nicht in die Konkursmasse des Kopierwerks fielen, und dass sie deshalb auch nicht mit Pfandrechten belegt werden konnten. Doch zur Freigabe des Filmlagers führte dieser Schritt noch immer nicht. Eine bereits angebahnte Kooperation zwischen AG DOK, Bundesarchiv, BKM, Stiftung Deutsche Kinemathek, Filmlager Schaffner und der Medienboard Berlin-Brandenburg GmbH zur Rettung des Filmbestands zerbrach am hartnäckigen „nein“ der Insolvenzverwaltung.Betroffen waren nicht nur die Kopierwerksbeschäftigten, sondern auch zahlreiche Rechteinhaber, denen von heute auf morgen der Zugang zu ihren Materialien verwehrt wurde. Damals bereits war es die AG DOK, die die Interessen der Betroffenen bündelte und ihren Vertragsanwalt Andreas Schardt mit der juristischen Klärung beauftragte. Insgesamt 45 Produzenten und Filmemacher beauftragten den Dokumentarfilmverband mit der Wahrnehmung ihrer Rechte gegenüber dem Insolvenzverwalter und der Grundstücksgesellschaft, die sich und andere Gläubiger an dem eingelagerten Filmmaterial schadlos halten wollten. Besonders misslich war die Situation für laufende Produktionen (wie zum Beispiel Thomas Frickels „Mondverschwörung“), weil der Insolvenzverwalter auf die glorreiche Idee gekommen war, für die Herausgabe jeder einzelnen Büchse 750 Euro zu verlangen - die Rechteinhaber sollten also ihr eigenes Filmmaterial aus der Konkursmasse „zurückkaufen“.

Die AG DOK kämpfte alleine weiter. Im Januar 2009 erwirkte sie eine einstweilige Verfügung gegen die Grundstücksverwaltung, und in der mündlichen Verhandlung im April 2009 wurde schließlich ein Vergleich geschlossen, der damals schon die sofortige kostenlose Auslieferung des gesamten Lagerbestands an das Bundesarchiv ermöglicht hätte.
Das Happy-End ließ noch weitere fünf Jahre auf sich warten. Denn 2009 fand sich niemand, der die juristische Verantwortung für die Inbesitznahme des Materials übernehmen wollte. Zumal sowohl der Zustand als auch die Eigentumsverhältnisse der meisten eingelagerten Filme bis heute völlig ungeklärt sind.


Um die unendliche Geschichte abzukürzen und die Filme zu retten, hat jetzt die AG DOK das Risiko übernommen. AG DOK-Vorstandsmitglied Dr. Thorolf Lipp, der Leiter des Bundes-Filmarchivs, Karl Griep, und Verbands-Anwalt Andreas Schardt (er ist zugleich Direktor des Kuratoriums Junger Deutscher Film) erläuterten bei einer Pressekonferenz am 5. Juni Vorgeschichte und Motivation der ungewöhnlichen Rettungsaktion, mit der die AG DOK nicht nur wertvolles zeitgeschichtliches Filmmaterial der sechziger, siebziger und achtziger Jahre einschließlich der Wendezeit bewahren will. Sie will zugleich deutlich machen, dass unser im Film bewahrtes kulturelles Gedächtnis vor die Hunde geht, wenn sich niemand darum kümmert.

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