
AG DOK - Arbeitsgemeinschaft Dokumentarfilm e.V.
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4.2.5 Weitere Rechte
Neben der Beachtung der Persönlichkeitsrechte des Protagonisten sind eventuell auch noch andere Rechte des Protagonisten zu beachten: Bestimmungen des Urheberrechtes, wenn der Protagonist ein urheberrechtlich geschütztes Werk einbringt oder Leistungsschutzrechte des Protagonisten berührt werden. Für die Aufnahmen ist weiterhin zu beachten, dass von dem jeweiligen Berechtigten eine entsprechende Drehgenehmigung eingeholt wurde. Das Hausrecht von Behörden und Unternehmen ist zu berücksichtigen. Berührt werden können auch Vorschriften des Datenschutzrechts, des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb und des Namens-, Firmen– oder Markenrechts.
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Letzte Aktualisierung 01.07.2015